Berlin, 5. August 2019: In ihrer aktuellen Entscheidung vertreten Deutschlands oberste Finanzrichter die Auffassung, dass der Hotelzimmer-Einkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt.
„Jetzt gibt es endlich Klarheit bei der Frage der ‚Urlaubssteuer‘. Der Bundesfinanzhof beendet die jahrelange Rechtsunsicherheit in der Tourismusbranche. Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch rückwirkend, hätte enorme wirtschaftliche Schäden bedeutet“, begrüßt Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) die Entscheidung.
Mit der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ forderten die Verbände der deutschen Tourismuswirtschaft die Bundesregierung bereits seit Jahren dazu auf, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen zu korrigieren sowie die Gewerbesteuergesetzgebung zu präzisieren. Die Initiatoren der Initiative waren der Internationale Bustouristik Verband (RDA), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV).