Kunz: Für Geimpfte muss auch das touristische Übernachtungsverbot fallen


Pressemeldung

 

Nach dem Impfgipfel am Montag arbeitet die Bundesregierung an einer Ausnahmeverordnung zu den COVID19-Schutzmaßnahmen. Dazu erklärt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz:

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung intensiv daran arbeitet, Geimpften und Genesenen die Grundrechte zurückzugeben. Für Geimpfte und Genesene muss aber auch das touristische Übernachtungsverbot fallen. Wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, müssen die Einschränkungen bei den Grundrechten aufgehoben werden. Das gilt für das bundesgesetzliche Übernachtungsverbot und erst recht für die Übernachtungsverbote der Bundesländer unterhalb der 100er-Inzidenz."

Bereits seit November 2020 besteht in Deutschland ein touristisches Übernachtungsverbot und sind nahezu alle touristischen Angebote gestoppt.

 



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Referentin Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

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