Branche erhält endlich Rechtssicherheit bei Urlaubssteuer

Urteil des Bundesfinanzhofs wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht

Pressemeldung

 

Wie das Bundesfinanzministerium heute mitgeteilt hat, wird die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Urlaubssteuer im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Konkret geht es um die Entscheidung vom 25. Juli 2019, laut dem Reiseveranstalter keine Gewerbesteuer für den Einkauf von Hotelzimmern zahlen müssen. Das heißt, dass die Finanzbehörden bundesweit die Entscheidungen zukünftig anwenden werden – und die Urlaubssteuer damit Geschichte ist.

 „Wir freuen uns, dass dieses Kapitel noch in diesem Jahr endgültig abgeschlossen werden kann und damit Rechtssicherheit für die Branche hergestellt wurde. Ein richtiger, wichtiger und längst überfälliger Schritt“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV).

Zahlreiche Verbände aus dem Tourismus hatten mit der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ die Bundesregierung aufgefordert, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen zu korrigieren. Initiatoren waren der Internationale Bustouristik Verband (RDA), der Deutsche Reiseverband (DRV), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR) sowie der Deutsche Tourismusverband (DTV).

 



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