Stärkung des Tourismus in Europa
Seit 2009 hat der Tourismus mit den Artikeln 6 und 195 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine eigene Rechtsgrundlage. Darin ist festgelegt, dass die EU im Tourismussektor auch für Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig ist. Insbesondere kümmert sich die EU um Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusunternehmen und harmonisiert Rechtsvorschriften. Im EU-Parlament gibt es mit dem Ausschuss für Verkehr und Tourismus einen für Tourismus federführenden Ausschuss. Aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhält Deutschland im Förderzeitraum 2021-2027 rund 21 Milliarden Euro. Auch der Deutschlandtourismus ist förderfähig.
Darüber hinaus gibt es mit dem „Übergangspfad für den Tourismus" eine Europäische Tourismusstrategie, in der 27 Bereiche für Maßnahmen für den ökologischen und digitalen Wandel und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Tourismusbranche in der EU festgelegt sind.
Schlussfolgerungen des Rates zur Europäischen Agenda für den Tourismus 2030