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Abschaffung des Besonderen Meldescheins für deutsche Staatsangehörige

Die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste wird zum 1. Januar 2025 entfallen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde 2021 vereinbart: „Wir schaffen die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab. Der Umgang mit Meldescheinen wird künftig komplett digital erfolgen.“ Im Sommer 2023 informierte das Bundesinnenministerium, dass für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Meldepflicht als Beitrag zum Bürokratieabbau abgeschafft werden soll. Mitte März 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Im September 2024 hat der Deutsche Bundestag abschließend dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, am 18. Oktober 2024 bestätigte der Bundesrat das Gesetz.

Bis zum Inkrafttreten ab 2025 bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Vorgang im Bundesrat


In einem Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Florian Riechey hat der DTV die Abschaffung des Meldescheins für deutsche Übernachtungsgäste unter den Aspekten Tourismusfinanzierung, Statistik und Diskriminierungsverbot untersuchen lassen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass - auch wenn der Meldeschein für deutsche Gäste entfällt - durch die Kommunalabgabengesetze der Länder weiterhin die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Erhebung und Abführung von Gästebeiträgen für die Gemeinden bestehen. Als problematisch und nicht praxistauglich betrachtet der DTV weiterhin die Unterscheidung von deutschen und nicht-deutschen Gästen. So bleibt die Meldepflicht für ausländische Gäste weiter bestehen. Sie wird voraussichtlich überwiegend in Papierform erfolgen müssen.

FAQ: Abschaffung des Besonderen Meldescheins (Update)


Sollten kommunale Satzungen Verweisungen in das Bundesmeldegesetz aufweisen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ab 2025 nicht mehr aktuell sind, muss die jeweilige kommunale Gästebeitragssatzung geändert werden. Der DTV hatte den Deutschen Bundestag und den Bundesrat aufgefordert, für die Umsetzung des Gesetzes eine angemessene Übergangszeit für diejenigen Kommunen vorzusehen, die ihre Satzungen an das neue Recht anpassen müssen. Für diesen Vorschlag gab es keine politischen Mehrheiten. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Florian Riechey haben DTV und der Deutsche Heilbäderverband eine Handreichung für die kommunale Praxis erarbeitet, um vorab für das Thema zu sensibilisieren. In einem vertiefenden Webinar Mitte November erläuterte Rechtsanwalt Florian Riechey Vertreterinnen und Vertretern von Destinationen und Kommunen nochmals die rechtlichen Auswirkungen der Abschaffung des Meldescheins für Kurabgabesatzungen.

Handreichung: Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen


Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen
Um mögliche bürokratische Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten, haben wir zusammen mit dem Hotelverband Deutschland, dem Deutschen Heilbäderverband, der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH und dem Hotel-Technologieanbieter hotelbird GmbH im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“ eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen gestartet. Im Rahmen der Initiative wurden erste Handlungsempfehlungen zur Anpassung der Melderechtsänderung für Städte und Kommunen / DMOs, Beherbergungsbetriebe und Technologiedienstleister / PMS erstellt. Diese stellen die Initiatoren in einem Webinar am 29. November, 11:00  – 12:30 Uhr, vor.

Anmeldung Webinar

Handlungsempfehlungen

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Initiative Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und Gastbeitragssysteme


Ansprechpartner


Norbert Kunz

Geschäftsführer

Deutscher Tourismusverband e.V.

Deutscher Tourismusverband Service GmbH

030 856215-111