© iStock.com/Grafissimo

Bundesregierung plant Abschaffung des Besonderen Meldescheins für deutsche Staatsangehörige

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde 2021 vereinbart: „Wir schaffen die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab. Der Umgang mit Meldescheinen wird künftig komplett digital erfolgen.“ Im Sommer 2023 informierte das Bundesinnenministerium, dass für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Meldepflicht als Beitrag zum Bürokratieabbau abgeschafft werden soll. Mitte März 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Mit den abschließenden Beratungen und Beschlüssen im Bundestag und im Bundesrat ist im Herbst 2024 zu rechnen.

Zur rechtlichen Einordnung und Bewertung hat der DTV ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Florian Riechey beauftragt, das insbesondere die Aspekte Tourismusfinanzierung, Statistik und Diskriminierungsverbot untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass - auch wenn der Meldeschein für deutsche Gäste entfällt - durch die Kommunalabgabengesetze der Länder weiterhin die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Erhebung und Abführung von Kur- oder Tourismusbeiträgen für die Gemeinden bestehen.
Sollten kommunale Satzungen Verweisungen in das Bundesmeldegesetz aufweisen, die nach der Gesetzesänderung nicht mehr aktuell sind, muss die jeweilige kommunale Kur- und Tourismusabgabesatzung geändert werden. Der DTV fordert deshalb vom Deutschen Bundestag, dass für die Umsetzung des Gesetzes eine angemessene Übergangszeit vorgesehen wird. Als problematisch am vorliegenden Gesetzentwurf betrachtet der DTV darüber hinaus die vorgesehene Unterscheidung von deutschen und nicht-deutschen Gästen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
FAQ Abschaffung des Besonderen Meldescheins


Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen. Ein FAQ von AVS, Spirit Legal und DTV erklärt, was dabei beachtet werden muss und welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt. In der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ arbeitet der DTV zusammen mit dem IHA und AVS in einer Initiativgruppe an Datenstandards für den digitalen Check-In-Prozesse in Zusammenhang mit den Daten für Tourismusbeiträge, Gästekarten und Statistikmeldungen.

FAQ Elektronischer Meldeschein


Ansprechpartner


Norbert Kunz

Geschäftsführer

Deutscher Tourismusverband e.V.

Deutscher Tourismusverband Service GmbH

030 856215-111